Massive Datenschutzverletzung Erweiterte DNA-Analyse

Politik

Entgegen aller Argumente und Warnungen vielfältiger Wissenschaftler:innen, Vertreter:innen von Minderheiten und von Datenschutzexpert:innen hat der Bundestag am 15.11.19 im Schnellverfahren das Gesetz zur Erweiterten DNA-Analyse beschlossen.

DNA-Kristalle.
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DNA-Kristalle. Foto: Amangeldyurazov (CC BY-SA 4.0 cropped)

6. Januar 2020
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Korrektur
Mit dem „Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens“ soll die polizeiliche DNA-Analyse von Alter, Augen-, Haut und Haarfarbe von unbekannten Personen aus Tatortspuren erlaubt werden. Bisher durfte nur das Geschlecht geprüft und geschaut werden, ob die DNA schon einmal im Zusammenhang mit anderen Straftaten registriert wurde. Wir dokumentieren die Kritik seitens des Genethisches Netzwerk e.V. :

Technisch unausgereift

Die Analyse der Pigmentierung von Augen- Haar- und Hautfarbe sowie des Alters ist zwar grundsätzlich möglich, doch Wissenschaftler:innen haben immer wieder darauf verwiesen, dass die Vorhersagegenauigkeiten stark schwanken können und nicht den Testdaten aus dem Labor entsprechen. Eine Fehlleitung von Ermittlungen aufgrund von zu grossem Vertrauen in die DNA-Technologie erscheint demnach höchst wahrscheinlich.

Expert:innen, die die Einführung befürworten, verweisen darauf, dass die Technologie ausreichend validiert sei. Doch Studien zeigen, dass die „hinreichende Vorhersagegenauigkeit“ von dem das Bundesjustizministerium in seinem Gesetzesentwurf ausgeht, nicht gegeben ist. Beispielweise zeigte eine neue US-amerikanische Studie eine Fehlerrate von rund 40 Prozent bei Augenfarbe auf, bei Haarfarbe lag sie bei 20 Prozent.[1] Bei einer anderen Studie mit brasilianischen Proband:innen versagte die Technologie HIrisPlex-S (auf die sich meist bezogen wird) fast gänzlich dabei, Hautfarbe vorherzusagen.[2] Die Wissenschaft scheint also noch gar nicht so weit zu sein, wie es von den politisch Verantwortlichen vermittelt wird.

Nutzen fraglich

Immer wieder wird auf den Mordfall Maria L. verwiesen. Doch selbst Manfred Kayser, ein Hauptentwickler der Technologie hat inzwischen eingeräumt, dass die DNA-Analysen in diesem Fall – in einer Grossstadt mit einer diversen Bevölkerung – nicht geholfen hätten. Vielfach wird behauptet, in anderen Ländern würde die Technologie erfolgreich eingesetzt, doch Studien über Schaden und Nutzen fehlen. Es ist kein einziger Fall bekannt, bei der die Vorhersage von Augen- Haar- und Hautfarbe und des Alters zur Aufklärung eines Falls geführt hat!

Gefahr des Racial Profiling Massive Datenschutzverletzung

Ein schwerwiegendes Problem der Technologie stellt die Gefahr der Pauschalverdächtigung von gesellschaftlichen Minderheiten dar. Die Analyseergebnisse ergeben kein „genetisches Phantombild“ sondern grobe Vorhersagen der Pigmentierung einzelner Merkmale – die Kombination daraus trifft jeweils auf viele Menschen zu. Wie sowohl der immer wieder (fälschlicherweise als Anwendungserfolg) angeführte Mordfall von Marianne Vaatstra aus den Niederlanden, als auch der aktuelle Fall des „Allgäuer Triebtäters“ aus Bayern gezeigt haben, werden Merkmale der Mehrheitsgesellschaft bei Ermittlungen nichts nutzen.

Nur Merkmale von Minderheiten helfen dabei, den Kreis der Verdächtigen einzugrenzen. So werden Personen aus Minderheiten öfter von Ermittlungen belangt und rassistische Stereotype einer erhöhten Kriminalität zwangsläufig verstärkt werden. Zwar ist im Gesetzesentwurf die Rede davon, dass es „ nicht zu einem Missbrauch [...] im Sinne rassistischer Stimmungsmache oder Hetze kommen darf“, doch diesem Ratschlag folgen keinerlei Massnahmen, die einen sensiblen Umgang sicherstellen würden.

Die Bundesregierung hat, „als bewusste Entscheidung“, die Analyse des Merkmals „bio-geografische Herkunft“ nicht aufgenommen, da laut Justizministerin Christine Lambrecht durch die Analyse einer vermeintlichen kontinentalen Herkunft „grössere Gruppen an den Pranger gestellt werden“ können.[3] Doch die Bestimmung einer Hautfarbe wird genau denselben Effekt haben und muss daher mit demselben Argument abgelehnt werden. Auch in der Expertenanhörung des Rechtsausschusses am 11.11.2019 konnte rassistische Diskriminierung als Folge der Anwendung von den zwei dazu befragten Experten nicht ausgeschlossen werden!

Es stellen sich noch viele Fragen bezüglich der Anwendung in Ermittlungen. Wie wird die Polizei etwa nach „Hautfarbe = dunkel“ fahnden? Dieses Merkmal ist bisher in keiner Datenbank vermerkt – werden entsprechende Datenbanken angelegt? Oder wird von Nationalität auf Hautfarbe geschlossen? Wie wird die Hautfarbe von Büger:innen entsprechend des Analyseergebnisses (bei dem System HIrisplex-S von Manfred Kayser z.B. 5 Hautfarben) einsortiert? Geschieht dies nach Augenmass der verantwortlichen Polizist:innen? Fälle aus Deutschland („Phantom von Heilbronn“) und dem Ausland zeigen gut dokumentiert die Gefahr der Diskriminierung von Minderheiten durch Fahndungen mittels Erweiterter DNA-Analysen. Diesem Effekt muss vorgebeugt werden, statt fälschlicherweise immer wieder zu behaupten, es handele sich beim Aussehen nicht um sensible Informationen.

Der immer wieder angeführte Vergleich mit Videoüberwachung und Aussagen von Zeug:innen ist inkorrekt. Zum einen verwies auch der Rechtsanwalt Stefan Conen (Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V.) bei der Expertenhörung am 11.11.2019 darauf, dass während Zeug:innen sich bemühen Täter:innen zu beschreiben, DNA nicht „spreche“, und eine DNA-Spuren am Tatort nicht im Tatzusammenhang stehen muss. Zum anderen entspricht die im Gesetzesentwurf vertretene Einschätzung, die Untersuchung von Spurenmaterial auf Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie des Alters greife nicht in den absolut geschützten Kernbereich der Persönlichkeit ein, weder bisher geltenden Datenschutzstandards noch molekulargenetischen Erkenntnissen. DNA-Daten sind keine gewöhnlichen personenbezogenen Daten, sondern sie sind durch ihren hohen Informationsgehalt und ihre vielfältige Verwendungs- (und damit Missbrauch-) möglichkeiten als gesonderte, besonders sensible Datenkategorie zu betrachten. Darauf weisst auch die Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins hin und fordert daher, dass die Analyse von Augen-, Haar- und Hautfarbe unterbleiben muss.[4]

Die Ausweitung von polizeilichen Analysebefugnissen auf die sogenannte „kodierende“ DNA ist ein tiefer Einschnitt in den Datenschutz von Betroffenen. Bisher durfte zur Bestimmung der Identität einer Person auf Marker in der „nicht-kodierenden“ DNA zurückgegriffen werden, die keine Angaben über persönliche Merkmale enthalten soll. Mit den neuen Analysekompetenzen werden automatisch Nebenbefunde über andere Eigenschaften generiert. Die moderne Genomforschung zeigt, dass jedes Gen, jede Genvariante mit einer Vielzahl von Eigenschaften in Zusammenhang gebracht werden kann. Die Darstellung der scharfen Begrenzung der Analyse auf einige konkrete Eigenschaften ist daher wissenschaftlich inkorrekt bzw. verkürzt.

Eine aktuelle Studie zeigt, dass zum jetzigen Stand der Forschung schon für einige der Genvarianten, die für die Bestimmung von äusseren Merkmalen verwendet werden, Korrelationen mit Erkrankungsrisiken bekannt sind.[5] Mit dem exponentiellen Anwachsen des Wissensstands im Bereich der humangenetischen Forschung ist davon auszugehen, dass das Wissen über den Informationsgehalt des durch die Polizei analysierten Bereichs noch einmal deutlich steigen wird. Die massive Verletzung von bisherigen Standards des Datenschutzes gilt dabei nicht nur für potenzielle Täter:innen, sondern einen grossen Kreis von unbeteiligten Personen, deren DNA auch durch Transfer durch Dritte oder angefasste Gegenstände an den Tatort gelangt sein kann. Hinzu kommen alle (auch zukünftigen) biologischen Verwandten der betroffenen Person, deren genetische Daten indirekt mitanalysiert werden.

Ausweitungsgefahr

Wir sehen zudem eine grosse Gefahr der Ausweitung auf weitere Merkmale, wenn der datenschutzrechtliche Dammbruch einmal erfolgt ist. Die DNA-Datenbank des BKA wurde 1998 eingeführt, um schwere Straftaten aufzuklären, aber heute wird sie zum allergrössten Teil zur Aufklärung von Bagatelldelikten verwendet. Schon jetzt wünschen sich die Befürworter:innen aus Forensik, Polizei und Politik die Ausweitung auf die angeblich so viel genauer ermittelbaren „biogeografischen Herkunftsmarker“ oder sprechen sich sogar für keinerlei scharfe Begrenzung aus, welche Merkmale erlaubt sein sollen und welche nicht.

Wir protestieren daher gegen das Gesetz!
  • Wir protestieren gegen die fehlgeleitete politische und mediale Darstellung dieser Methoden. Die sicherheits- politisch geforderten DNA-Analysen sind keine Wahrheitsmaschinerie, sondern hochgradig fehleranfällig. Die Gefahren ihrer Anwendung wiegen weitaus schwerer als ihr geringer kriminalistischer Nutzen!
  • Wir protestieren dagegen, dass das Gesetz rassistischer und antiziganistischer Stimmungsmache Vorschub leistet. Öffentliche Generalverdächtigungen gegen diskriminierte Gruppen aufgrund der Analyse von Haut-, Haar- und Augenfarben dürfen nicht durch solche Verfahren ermöglicht werden!
  • Wir protestieren dagegen, dass bisher gültige Datenschutzrechte dramatisch verletzt werden, wenn Rückschlüsse auf persönliche Eigenschaften via DNA-Analyse erlaubt werden!

ab

Fussnoten:

[1] Sharma et al (2019): Evaluation of ForenSeqTM Signature Prep Kit B on predicting eye and hair coloration as well as biogeographical ancestry by using Universal Analysis Software (UAS) and available webtools. Electrophoresis, doi: 10.1002/elps.201800344.

[2] Carratto et al. (2019): Evaluation of the HIris Plex-S system in a Brazilian population sample. Forensic Science International: Genetics, doi: 10.1016/j. fsigss.2019.10.180.

[3] Rath (2019): Justizministerin zur DNA-Strafverfolgung. „Das ist keine Stigmatisierung!“, taz, 12.09.2019. https://taz.de/!5625314/

[4] Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins zum

Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens, 19.10.2019, https://www. https://bundestag.de/resource/blob/667740/bbdd1be9b1b6fa698994afaa7….

[5] Bradbury et al. (2018): Off-target phenotypes in forensic DNA phenotyping and biogeographic ancestry inference: A resource. Forensic Science International: Genetics, doi: 10.1016/j.fsigen.2018.10.010.